Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zum Thema „Warmes Mittagessen/Lunchpakete an den Grundschulen.
(Bitte klicken Sie zur Anzeige der gewünschten Informationen auf die jeweilige Überschrift – Stand: 08. November 2021)
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Grundlage für unsere gemeinsame Entscheidung war die Regelung des Gesundheitsamts des Kreises Segeberg, dass bei einem positiven Corona-Testergebnis beim 3. Fall in Folge die gesamte Klasse / Gruppe / Kurs in Quarantäne geschickt wird.
Dazu muss man wissen, dass die Ausgabe eines warmen Mittagessens an unseren Schulstandorten nur in den Mensen durchführbar ist. Dort kommen im regulären Betrieb Kinder aller Klassenstufen aller Jahrgänge zusammen – aufgrund der Stundenplanung in täglich wechselnder Zusammensetzung.
Quarantänemaßnahmen aufgrund der großen Mischung der Kinder in den Mensen (Superspreader-Effekt) können also erhebliche Auswirkungen für eine größere Gruppe von Kindern haben und damit sehr massiv in die Verlässlichkeit des Schulbetriebs eingreifen.
Da aus unserer Sicht der zuverlässige Präsenzunterricht Vorrang hat gegenüber der warmen Mittagsversorgung, wurde diese Entscheidung getroffen.
An den Schulen gibt es einen Stundenplan mit täglich verschiedenen Anfangs- und Endzeiten. Im regulären Ganztagsbetrieb, wo die Mittagsversorgung stattfindet, kommen die Kinder zu den verschiedenen Unterrichtsendzeiten (11.30, 12.30, 13.15 Uhr) zusammen. Die Gruppenzusammensetzung in der Mensa wechselt täglich, weil nicht alle Kinder aller Klassen immer zur gleichen Zeit Schulschluss haben.
Siehe hierzu Ausführungen unter Pkt. 1) – Quarantänerichtlinien des Gesundheitsamtes im Kreis Segeberg
Gleiches gilt für die Mensa und andere Räumlichkeiten, in denen das Mittagessen eingenommen wird: Am Sitzplatz in der Mensa oder in vergleichbaren Räumlichkeiten besteht keine MNB-Pflicht. Auf die 1,50 Meter Abstand kommt es nicht mehr an.
Sollte es in einer Gruppe (Lerngruppe, Gruppe/Kurs im Rahmen des schulischen Ganztags) zu einem Infektionsfall kommen, gelten für alle Mitglieder der betroffenen Gruppen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogisches Personal) für fünf Schultage eine Pflicht zum täglichen Selbsttest sowie die Maskenpflicht auch wieder im Unterricht und für alle weiteren schulischen Veranstaltungen, also auch für die Ganztags- oder Betreuungsangebote (§ 6 SchulenCoronaVO).
D.h., dass Schülerinnen und Schüler aus der betroffenen Gruppe eine MNB zu tragen haben, wenn sie an anderen schulischen Veranstaltungen (z.B. am Ganztag) teilnehmen; sofern sie die Mensa besuchen, gilt für sie fünf Schultage lang das Abstandsgebot von 1,50 Meter. Diese erweiterte MNB-Pflicht bei Auftreten einer Infektion betrifft auch genesene und geimpfte Personen. Die tägliche Testpflicht gilt für diese Personen nicht., sie müssen auch sonst keinen Testnachweis mehr erbringen.
Außerdem geben wir täglich eine Vielzahl von Lunchpaketen aus. Die Müllentsorgungskapazitäten der Schulen reichen nicht aus, um täglich die Reste der Lunchpakete aufzunehmen.
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